Hinweis
F05012803• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 55 Reisegewerbekarte - Gewerbeordnung (GewO), § 60d Verhinderung der Gewerbeausübung - Gewerbeordnung (GewO)
Formularangaben
Eine einzelne natürliche Person kann agieren als nicht eingetragenes Einzelunternehmen, in diesem Fall wählen Sie die Rechtsform "nicht eingetragenes Einzelunternehmen". Eine einzelne natürliche Person kann auch als in das Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen agieren (nämlich als e.K."), in diesem Fall wählen Sie die Rechtsform "eingetragenes Einzelunternehmen".
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden