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Hinweis

F05012803 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 55 Reisegewerbekarte - Gewerbeordnung (GewO), § 60d Verhinderung der Gewerbeausübung - Gewerbeordnung (GewO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Eine einzelne natürliche Person kann agieren als nicht eingetragenes Einzelunternehmen, in diesem Fall wählen Sie die Rechtsform "nicht eingetragenes Einzelunternehmen". Eine einzelne natürliche Person kann auch als in das Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen agieren (nämlich als e.K."), in diesem Fall wählen Sie die Rechtsform "eingetragenes Einzelunternehmen".

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden