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Entziehende Behörde Name

F05012802 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Die Behörde, die ein offizielles Dokument entzieht.

Handlungsgrundlage


  • § 55 GewO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Entziehende Behörde

Hilfetext

Eingabe: Name der entziehenden Behörde

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

{"minLength":"1","maxLength":"84"}

Technische Beschreibung


Feldlänge orientiert sich an Behoerdenname.Kurzbezeichnung Tabelle 9 BSI TR-03123 Version 1.5.1

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden