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Hinweis Zweitschriften

F05012798 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §§ 55, 55a, 55b, 57, 60d GewO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Die Zweitschriften werden Ihnen nach Prüfung Ihrer Unterlagen und Erteilung der Erlaubnis gemeinsam mit Ihrer Reisegewerbekarte ausgestellt.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden