Verlängerung der Reisegewerbekarte
F05012785• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 55 Reisegewerbekarte - Gewerbeordnung (GewO), § 60d Verhinderung der Gewerbeausübung - Gewerbeordnung (GewO)
Formularangaben
Sehr geehrte/r Antragsteller*in,
Sie können eine befristete Reisegewerbekarte im Rahmen dieses Antrages durch die zuständige Behörde verlängern lassen.
Wenn sich Ihre Reisegewerbetätigkeit ändert, müssen Sie Ihre Reisegewerbekarte bei der zuständigen Stelle ändern lassen. Hierfür gibt es einen gesonderten Antrag. Wählen Sie hierzu bitte auf der Leistungsauswahl den Antrag "Änderung der Reisegewerbekarte" aus.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden