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Verlängerung der Reisegewerbekarte

F05012785 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 55 Reisegewerbekarte - Gewerbeordnung (GewO), § 60d Verhinderung der Gewerbeausübung - Gewerbeordnung (GewO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Verlängerung der Reisegewerbekarte

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Sehr geehrte/r Antragsteller*in, Sie können eine befristete Reisegewerbekarte im Rahmen dieses Antrages durch die zuständige Behörde verlängern lassen. Wenn sich Ihre Reisegewerbetätigkeit ändert, müssen Sie Ihre Reisegewerbekarte bei der zuständigen Stelle ändern lassen. Hierfür gibt es einen gesonderten Antrag. Wählen Sie hierzu bitte auf der Leistungsauswahl den Antrag "Änderung der Reisegewerbekarte" aus.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden