Niederlassung
F05012399• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §5 Abs. 2 BauPrüfVO i.V.m. §9 Abs. 4-6 Brandenburgische Bautechnische Prüfungsverordnung - BbgBauPrüfV
Formularangaben
Eingabe: Bitte laden Sie an dieser Stelle eine Bescheinigung darüber hoch, dass Sie im Herkunftsland über die rechtsmäßige Niederlassung zur Wahrnehmung von Prüfungsaufgaben im Sinne der Brandenburgische Bautechnische Prüfungsverordnung (BbgBauPrüfV) verfügen und darüber, dass die Ausübung der Tätigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist.
Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden