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Nachweis der Fähigkeiten Geflügel einzufangen und zu verladen

F05012342 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Art. 17 Abs. 2 VO (EG) 1/2005, §4 Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweis der Fähigkeiten für Personen die Geflügel einfangen und verladen und Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne des § 17 Abs. 3 Nr. 2 b der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung besitzen

Hilfetext

Eingabe: Fügen Sie an dieser Stelle den Nachweis der Fähigkeiten für Personen, die Geflügel einfangen und verladen und Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne des § 17 Abs. 3 Nr. 2 b der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung besitzen, bei.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


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