Nachweis für Betrieb erforderlicher Mittel
F05012264• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 36 (1) GewO
Formularangaben
Eingabe: Gemäß Pfandleih- und Pfandvermittlergewerbe geltenden Vorschriften (PfandVwV) müssen mindestens für die ersten sechs Monate des Gewerbebetriebs die erforderlichen Mittel und Sicherheiten nachgewiesen werden. Sofern eine entsprechende Bankbürgschaft oder Finanzierungszusage einer Bank vorgelegt wird, ist davon auszugehen, dass die erforderlichen Sicherheiten nachgewiesen sind. Beim Nachweis der erforderlichen Mittel ist insbesondere auf die Personal-, Miet-, Einrichtungs-, Ausstattungs- und Versicherungskosten unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einnahmen abzustellen.
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Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20 MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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