Haftpflichtversicherung
F05012217• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 34 (1) GewO
Formularangaben
Eingabe: Sind Sie im Besitz einer gültigen Versicherung gegen Feuerschäden, Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Beraubung?
Ausgabe: Vorliegen einer gültigen Versicherung gegen Feuerschäden, Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Beraubung
Ausgabe: Vorliegen einer gültigen Versicherung gegen Feuerschäden, Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Beraubung
Eingabe: Abschluss einer Versicherung gegen Feuerschäden, Wasserschäden, Einbruchsdiebstahl und Beraubung oder über die Verpflichtung, andere Maßnahmen zu treffen, die der Sicherung der Ansprüche der Darlehensnehmer*innen wegen Beschädigung oder Verlustes des Pfandgegenstandes dienen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden