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Aufwendungen Gesamt

F05012150 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Leistet ein Entgeltpflichtiger als öffentlich-rechtliche Körperschaft oder Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung auf Grund einer vertraglich vereinbarten Kooperation mit der Landwirtschaft oder einer Landwirtschaftskammer Zahlungen für Maßnahmen zum Schutze des entnommenen Rohwassers, können die im Veranlagungsjahr hierfür entstandenen Aufwendungen mit der Vorauszahlung oder der Festsetzung des Wasserentnahmeentgelts für dieses Veranlagungsjahr verrechnet werden.

Handlungsgrundlage


  • Wasserentnahmeentgeltgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen - WasEG, § 8 Abs. 1

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Aufwendungen Gesamt

Hilfetext

Eingabe: Der Gesamtbetrag muss der Summe der einzelnen Aufwendungen abzüglich eventueller Einnahmen entsprechen, ist aber mindestens 0 EUR.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

num_currency

Präzisierung

{"note":"Der Gesamtbetrag kann nicht negativ werden.","minValue":"0"}

Technische Beschreibung


Der Gesamtbetrag der Aufwendungen berechnet sich aus der Summe der Einzelaufwendungen in den Aufwendungsarten abzüglich generierter Einnahmen aus der Kooperation, ist aber mindestens 0 EUR.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden