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Hinweistext Gesellen-/ Meisterniveau

F05012149 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §§ 40a, 50b, 51e Handwerksordnung (HwO); §§ 4 ff., 14 ff. Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG); § 10 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis:

Hilfetext

Eingabe: Geben Sie Informationen zu Ihrer ersten Ausbildung und danach zu Ihrer Fortbildung an.

Feldart

label

Inhalt

Wenn jemand in Deutschland eine grundlegende Ausbildung im Handwerk absolviert, muss er für die Berufsqualifikation eine Gesellenprüfung ablegen. Die Meisterprüfung ist in Deutschland eine Fortbildungsprüfung. Sie baut auf der grundlegenden Berufsqualifikation auf. Geben Sie die nachfolgenden Informationen zu Ihrer grundlegenden Ausbildung (1. Ausbildung) und danach zu Ihrer Fortbildung (2. Ausbildung) an.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden