Hinweistext Gesellen-/ Meisterniveau
F05012149• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§ 40a, 50b, 51e Handwerksordnung (HwO); §§ 4 ff., 14 ff. Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG); § 10 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie Informationen zu Ihrer ersten Ausbildung und danach zu Ihrer Fortbildung an.
Wenn jemand in Deutschland eine grundlegende Ausbildung im Handwerk absolviert, muss er für die Berufsqualifikation eine Gesellenprüfung ablegen. Die Meisterprüfung ist in Deutschland eine Fortbildungsprüfung. Sie baut auf der grundlegenden Berufsqualifikation auf.
Geben Sie die nachfolgenden Informationen zu Ihrer grundlegenden Ausbildung (1. Ausbildung) und danach zu Ihrer Fortbildung (2. Ausbildung) an.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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