Nachweis zur Straffreiheit (behördliches Führungszeugnis)
F05011160• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 11 Bundes-Apothekerordnung (BApO)
Formularangaben
Eingabe: Bitte laden Sie an dieser Stelle die benötigten Nachweise hoch.
Ausgabe: Nachweis zur Straffreiheit (behördliches Führungszeugnis)
Ausgabe: Nachweis zur Straffreiheit (behördliches Führungszeugnis)
Eingabe: Sie weisen mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung nach, dass:
1. Keine berufsrechtlichen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen Sie eingeleitet wurden und,
2. Sie dazu berechtigt sind, Ihren Beruf ohne Einschränkung auszuüben.
Wenn Sie bereits eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, auch bekannt als "Certificate of Good Standing" haben, laden Sie bitte hier die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Landes hoch, in dem Sie zuletzt in Ihrem Beruf gearbeitet haben. Wenn Sie noch nicht in Ihrem Beruf gearbeitet haben, laden Sie bitte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus Ihrem Herkunftsland hoch. Alternativ können Sie auch einen Nachweis hochladen.
Sie erhalten das Dokument normalerweise in dem Land, in dem Sie zuletzt Ihren Beruf ausgeübt haben oder in Ihrem Herkunftsland von der Behörde, die dafür zuständig ist.
Wichtig: Die Bescheinigung, die Sie hochladen, darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 3 Monate sein. Sie können diesen Nachweis auch später per Post oder persönlich einreichen. Achten Sie auch dabei darauf, dass das Dokument nicht älter als 3 Monate sein darf. Wenn Ihre Nachweise nicht in deutscher Sprache ausgestellt wurde, müssen Sie zusätzlich eine beglaubigte deutsche Übersetzung vorlegen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden