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Kopie des Sprachnachweises

F05011137 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 11 Bundes-Apothekerordnung (BApO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Bitte laden Sie an dieser Stelle die benötigten Nachweise hoch.
Ausgabe: Kopie eines Nachweises über ausreichende Deutschkenntnisse

Hilfetext

Eingabe: Wenn Sie bereits einen Nachweis, der Ihre Sprachkenntnisse belegt haben, laden Sie bitte hier das Dokument hoch. Die Bescheinigung über allgemeine Deutschkenntnisse erhalten Sie von einem Sprachinstitut (z. B. das Goethe-Institut). Für den ersten Schritt des Verfahrens wird er nicht benötigt. Sie können diesen Nachweis auch später per Post oder persönlich einreichen. Wenn Ihre Nachweise nicht in deutscher Sprache ausgestellt wurde, müssen Sie zusätzlich eine beglaubigte deutsche Übersetzung vorlegen.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden