Kopie des Sprachnachweises
F05011137• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 11 Bundes-Apothekerordnung (BApO)
Formularangaben
Eingabe: Bitte laden Sie an dieser Stelle die benötigten Nachweise hoch.
Ausgabe: Kopie eines Nachweises über ausreichende Deutschkenntnisse
Ausgabe: Kopie eines Nachweises über ausreichende Deutschkenntnisse
Eingabe: Wenn Sie bereits einen Nachweis, der Ihre Sprachkenntnisse belegt haben, laden Sie bitte hier das Dokument hoch. Die Bescheinigung über allgemeine Deutschkenntnisse erhalten Sie von einem Sprachinstitut (z. B. das Goethe-Institut). Für den ersten Schritt des Verfahrens wird er nicht benötigt. Sie können diesen Nachweis auch später per Post oder persönlich einreichen. Wenn Ihre Nachweise nicht in deutscher Sprache ausgestellt wurde, müssen Sie zusätzlich eine beglaubigte deutsche Übersetzung vorlegen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden