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Nachweis der Voraussetzungen nach § 2 GFABPrV

F05011065 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 1 Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz); § 2 der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz); Bekanntmachung von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärter*innen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz

Gültig ab

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Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweis der Voraussetzungen nach § 2 GFABPrV

Hilfetext

Eingabe: Bitte laden Sie an dieser Stelle eine Kopie des Berufsausbildungsnachweises und einen Nachweis der einschlägigen Berufspraxis gemäß § 2 GFABPrV hoch. Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.

Feldart

input

Inhalt

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Datentyp

file

Präzisierung

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Technische Beschreibung


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Stichwörter


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Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


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