Nicht bestandene Prüfungsleistung (Prüfling)
F05011041• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 1 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung - GFABPrV); Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ in Nordrhein-Westfalen
Formularangaben
Eingabe: Welche nicht bestandene Prüfungsleistung möchten der Prüfling wiederholen?
Ausgabe: Nicht bestandene Prüfungsleistung, die wiederholt werden soll
Ausgabe: Nicht bestandene Prüfungsleistung, die wiederholt werden soll
Technische Beschreibung
001 = Schriftliche Prüfungsaufgabe 002 = Schriftliche Abschlussarbeit 003 = Präsentation und Fachgespräch
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden