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Umfang der Anzeige

F05011017 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 3 Abs.2 und 3 PrüfVO NRW

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständige*r nach PrüfVO NRW

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Sie kommen aus einem EU-Staat oder einem EU- Recht gleichgestellten Staat und wollen als Prüfsachverständige*r für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen tätig werden? Dann müssen Sie vorab Ihre Tätigkeitsaufnahme anzeigen und geforderte Nachweise erbringen. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=13246&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=571794

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden