Bestehende Dauerausnahmegenehmigung
F05010933• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 70 StVZO Abs. 1 Nr. 2; § 47 StVZO; § 4 FZV; Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2016 Nr. 21, Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung NRW §11 und §14
Formularangaben
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Ausgabe: In Besitz einer bestehenden Dauerausnahmegenehmigung:
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Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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