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Hinweis geprüfte Fachkraft Arbeits- und Berufsförderung

F05010788 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 1 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung - GFABPrV); Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ in Nordrhein-Westfalen

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis für geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung beantragen

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Wenn Sie die Anerkennung als geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung beantragen möchten, müssen Sie hierfür einen Antrag an die zuständige Stelle richten.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


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Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden