Andere Anerkennung innerhalb Deutschlands (Dolmetscher)
F05010701• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 35 JustG NRW
Formularangaben
Ich bin bereitst von der Verwaltung eines anderen Gerichts in Deutschland als Dolmetscher(in) anerkannt worden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden