Hinweis Antrag Logopäde
F05010570• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 1 Absatz 1 Gesetz über den Beruf des Logopäden (LogopG)
Formularangaben
Wenn Sie die Berufsbezeichnung "Logopädin/Logopäde" führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden