Heranziehung eines Vertreters
F05010459• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 36 Gewerbeordnung (GewO)
Formularangaben
Eingabe: Wird für die Ausführung von Aufträgen als Sachverständige*r ein Vertreter herangezogen?
Ausgabe: Angaben über die Heranziehung eines Vertreters
Ausgabe: Angaben über die Heranziehung eines Vertreters
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden