Hinweis Approbation Zahnarzt
F05010423• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 2 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG)
Formularangaben
Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Studiums der Zahnmedizin können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Zahnärztin/Zahnarzt stellen. Mit Erteilung der Approbation als Zahnärztin/Zahnarzt sind Sie berechtigt, den Beruf als Zahnärztin/Zahnarzt in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden