Eigenständig bearbeitete Gutachten
F05010379• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BbodSchG)
Formularangaben
Eingabe: Können Sie eigenständig bearbeitete Gutachten aus den letzten drei Jahren vorweisen?
Ausgabe: Eigenständig bearbeitete Gutachten
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Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden