Öffentliche Bestellung Sachverständiger
F05010364• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BbodSchG)
Formularangaben
Eingabe: Wurden Sie schon einmal als Sachverständige*r öffentlich bestellt und vereidigt?
Ausgabe: Öffentliche Bestellung Sachverständiger
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Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden