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Prüftätigkeit

F05010301 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BbodSchG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Sind Sie in der Lage Ihre Prüftätigkeit eigenverantwortlich und unabhängig durchzuführen?
Ausgabe: Prüftätigkeit eigenverantwortlich und unabhängig durchführen

Hilfetext

Eingabe: Sie benötigen eine Erklärung Ihres/Ihrer Arbeitgebenden darüber, dass Sie im aktiven Berufsleben stehen und bei der Ausübung Ihrer Prüftätigkeit frei von Weisungen Ihrer Vorgesetzten sind. Sachverständige dürfen keine Aufgaben übernehmen, deren Erledigung berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit entstehen lassen könnte.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden