Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Nachweise Ihrer Deutschkenntnisse (Pflegefachmann/-frau ORD)

F05010270 Version 0.2 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 2 Nr. 4 Gesetz über die Pflegeberufe; §§ 43 Abs. 2, 43 Abs. 4 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) (PflBG); § 60 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen (MTAPrV); § 1 Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MTBG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweis der Sprachkenntnisse

Hilfetext

Eingabe: Sie wollen in Ihrem Beruf in Deutschland arbeiten? Dann benötigen Sie nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) allgemeine Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2. Die Bescheinigung über allgemeine Deutschkenntnisse erhalten Sie von einem Sprachinstitut (zum Beispiel Goethe-Institut) in Deutschland oder im Ausland. Es wird eine Association of Language Testers in Europe (ALTE) Zertifizierung benötigt. Darüber hinaus können Sie auch mit Ihrem Schulabschlusszeugnis, Ausbildungszeugnis oder ähnlichen Unterlagen Ihre Sprachkenntnisse nachweisen. Wichtig: Diesen Nachweis können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt erbringen.
Ausgabe: Das Feld enthält Informationen zur Sprachkenntnis.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden