Bezeichnung des Berufes (Pflegefachmann/-frau ORD)
F05010264• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 41 Abs. 1 Gesetz über die Pflegeberufe (PflBG), Art. 31 i.V.m Anhang V Nr. 5.2.1 Richtlinie 2005/36/EG
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie die Bezeichnung in der originalen Sprache ein, wie sie in Ihrem Abschlussdokument genannt ist.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
fachlich freigegeben