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Nenner des Flurstücks Baulast

F05010245 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Nenner des Flurstücks Baulast

Handlungsgrundlage


  • § 85 BauO NRW 2018

Gültig ab

10.10.2022

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nenner

Hilfetext

Eingabe: Geben Sie hier bitte den Nenner des Flurstücks an. Die Nummer eines Flurstücks besteht aus Zähler und Nenner, also lautet zum Beispiel 83 (Nenner)/194 (Zähler).

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

num_int

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden