Prüfungszeugnis des Landesprüfungsamtes
F05010227• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 3 Bundesärzteordnung (BÄO); § 39 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)
Formularangaben
Eingabe: Bitte laden Sie hier eine Kopie Ihres Prüfungszeugnisses des Landesprüfungsamtes hoch. Bitte beachten Sie: Das Prüfungszeugnis muss für die Bezirksregierung Detmold, Köln und Münster zusätzlich in Form einer beglaubigten Kopie auf dem Postweg nachgereicht werden. Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden