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Angaben zur bevollmächtigten Person Baulast

F05010210 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


In diesem Datenfeld soll ausgewählt werden, um welchen Typ es sich bei der bevollmächtigten Person handelt.

Handlungsgrundlage


  • § 14 VwVfG NRW § 85 BauO NRW 2018

Gültig ab

09.10.2022

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Typ der bevollmächtigten Person

Hilfetext

Eingabe: Natürliche und juristische Personen können sich gemäß § 14 VwVfG NRW durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Bei natürlichen Personen ist die gesetzliche Vertretung anzugeben, wenn diese nicht selbst handlungsfähig sind, also nicht geschäftsfähig im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Nachweis der Vertretungsberechtigung ist vorzulegen.
Ausgabe: Sie gehören selbst nicht zu dem antragstellenden Personenkreis. Dann geben Sie bitte hier an, welcher Typ einer bevollmächtigten Person für Sie zutreffend ist.

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden