Angaben zur bevollmächtigten Person Baulast
F05010210• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
In diesem Datenfeld soll ausgewählt werden, um welchen Typ es sich bei der bevollmächtigten Person handelt.
Handlungsgrundlage
- § 14 VwVfG NRW § 85 BauO NRW 2018
Formularangaben
Eingabe: Natürliche und juristische Personen können sich gemäß § 14 VwVfG NRW durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Bei natürlichen Personen ist die gesetzliche Vertretung anzugeben, wenn diese nicht selbst handlungsfähig sind, also nicht geschäftsfähig im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Nachweis der Vertretungsberechtigung ist vorzulegen.
Ausgabe: Sie gehören selbst nicht zu dem antragstellenden Personenkreis. Dann geben Sie bitte hier an, welcher Typ einer bevollmächtigten Person für Sie zutreffend ist.
Ausgabe: Sie gehören selbst nicht zu dem antragstellenden Personenkreis. Dann geben Sie bitte hier an, welcher Typ einer bevollmächtigten Person für Sie zutreffend ist.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden