Sachgebiete Zulassung Sachverständiger
F05010150• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BbodSchG)
Formularangaben
Eingabe: Bitte wählen Sie die Sachgebiete zur Zulassung als Sachverständiger nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BbodSchG) aus
Ausgabe: Sachgebiete zur Zulassung als Sachverständiger
Ausgabe: Sachgebiete zur Zulassung als Sachverständiger
Technische Beschreibung
001=Sachgebiet Flächenhafte und standortbezogene Erfassung/Historische Erkundung 002=Sachgebiet Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Gewässer 003=Sachgebiet Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Mensch 004=Sachgebiet Sanierung 005=Sachgebiet Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Pflanze/Vorsorge zur Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden und beim Auf- und Einbringen von Materialien 006=Sachgebiet Gefahrenermittlung, -beurteilung und -abwehr von schädlichen Bodenveränderungen auf Grund von Bodenerosion durch Wasser
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden