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Hinweis Tierarzt vorübergehend

F05009869 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 2 Absatz 2 Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO) § 11 Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Wenn Sie eine abgeschlossene tierärztliche Berufsausbildung nachweisen, jedoch über keine deutsche Approbation verfügen, können Sie eine Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung beantragen.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden