Zeugnisse über die tierärztliche Prüfung
F05009866• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 4 Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO) § 63 Approbationsordnung für Tierärzte (TAppV) § 64 Approbationsordnung für Tierärzte (TAppV)
Formularangaben
Eingabe: Bitte laden Sie an dieser Stelle eine Kopie Ihres Zeugnisses über die tierärztliche Prüfung/des tierärztlichen Diploms hoch.
Hinweis: In allen Bundesländern außer Bayern zwingend erforderlich wenn Ihnen dieses bei der Antragstellung vorliegt.
Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20 MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden