Akkreditierungsnachweis
F05009823• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 43 Abs. 1 Satz 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); § 1, § 2, § 3 Gegenproben-Verordnung
Formularangaben
Eingabe: Akkreditierungsnachweis (Urkunde und Register) des Labors, in dem die Proben untersucht werden sollen.
Ausgabe: Akkreditierungsnachweis
Ausgabe: Akkreditierungsnachweis
Eingabe: Bitte laden Sie an dieser Stelle den Nachweis hoch.
Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.
Technische Beschreibung
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden