Bescheinigung gleichgestellt Prüfsachverständiger (EU)
F05009797• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §4 Absatz 2 SV-VO
Formularangaben
Bescheinigung darüber, dass die Person in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat rechtmäßig zur Wahrnehmung von Aufgaben im Sinne dieser Verordnung niedergelassen ist und ihm/ihr die Ausübung dieser Tätigkeiten zum Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist
Technische Beschreibung
001=Ich habe noch in keinem anderen deutschen Bundesland mein Tätigwerden, nach dem ich die zuvor gekennzeichnete Aufgabe wahrnehme, angezeigt. 002=Ich bin im Besitz einer vergleichbaren Berechtigung, 003=die Ausübung meiner Tätigkeit, mit dem ich die zuvor genannte Aufgabe wahrnehme, ist nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt 004=Ich beherrsche die deutsche Sprache in Wort und Schrift. 005=Ich bestätige, dass ich den Hinweis zur Haftpflichtversicherung zur Kenntnis genommen habe und diesen beachten werde, 006=Ich werde die geltenden bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen anwenden (einige Vorschriften sind zu finden unter www.ikbaunrw.de im Bereich "Recht & Service").
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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