Hinweise Antragstellende Person
F05009682• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 3, 4 HufBeschlG § 1 HufBeschlV § 3 HufBeschl-AnerkennV
Formularangaben
Ein/e Hufschmied*in, in Deutschland offiziell Hufbeschlagschmied*in genannt, ist ein/e Spezialist*in für die Pflege (das Ausschneiden) und das Beschlagen von Tierhufen mit Hufeisen oder anderen Materialien.
Das Antragsverfahren zur "staatlichen Anerkennung als Hufbeschlagschmied*in" wird als Privatperson gestellt. Auf der folgenden Seite werden Ihre persönlichen Daten abgefragt.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden