10.2 Regelmäßige Schulung der an den Arbeiten beteiligten Personen und des Personals im Hinblick auf den Umgang mit dem spezifizierten Material
F05009533• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Art. 60 Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031; Art. 61 Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031
Formularangaben
10.2 Regelmäßige Schulung der an den Arbeiten beteiligten Personen und des Personals im Hinblick auf den Umgang mit dem spezifizierten Material
Technische Beschreibung
001 = Trifft zu 002 = Trifft nicht zu 003 = Nicht relevant
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden