9.3 Unverzügliche Meldung von Zwischenfällen, Unfällen, Auftreten von meldepflichtigen Schadorganismen etc. an den PSD wird zugesichert
F05009531• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Art. 60 Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031; Art. 61 Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031
Formularangaben
9.3 Unverzügliche Meldung von Zwischenfällen, Unfällen, Auftreten von meldepflichtigen Schadorganismen etc. an den PSD wird zugesichert
Technische Beschreibung
001 = Trifft zu 002 = Trifft nicht zu 003 = Nicht relevant
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden