1.1.4 Jahreszeitliche Isolation, um sicherzustellen, dass die Arbeiten in Zeiten geringen Risikos für die Pflanzengesundheit durchgeführt werden
F05009346• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Art. 60 Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031; Art. 61 Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031
Formularangaben
1.1.4 Jahreszeitliche Isolation, um sicherzustellen, dass die Arbeiten in Zeiten geringen Risikos für die Pflanzengesundheit durchgeführt werden
Technische Beschreibung
001 = Trifft zu 002 = Trifft nicht zu 003 = Nicht relevant
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden