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1.1.1 Arbeiten sowie Lagerung und Haltung sind räumlich und/ oder zeitlich getrennt von Arbeiten mit nicht spezifiziertem Material

F05009342 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Art. 60 Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031; Art. 61 Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

1.1.1 Arbeiten sowie Lagerung und Haltung sind räumlich und/ oder zeitlich getrennt von Arbeiten mit nicht spezifiziertem Material

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


001 = Trifft zu 002 = Trifft nicht zu 003 = Nicht relevant

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden