Auswahl Kontrollmöglichkeiten
F05009297• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Verordnung (EU) 2017/625 des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017; Durchführungsverordnung (EU) 2019/1014 der Kommission vom 12. Juni 2019
Formularangaben
Eingabe: Bitte geben Sie der zuständigen Stelle alle verfügbaren Kontrollmöglichkeiten an.
Ausgabe: Angabe aller verfügbaren Kontrollmöglichkeiten.
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Technische Beschreibung
001: Die Räume oder Bereiche, in denen die Waren entladen werden sollen, müssen überdacht sein (Ausnahme großvolumige lose Ware) und dürfen nicht zusätzlich für Erzeugnisse tierischen Ursprungs und für zusammengesetzte Erzeugnisse genutzt werden. 002: Die Räume oder Bereiche, in denen die Waren entladen werden, müssen leicht zu reinigen sein, über ein angemessenes Abflusssystem und angemessene Lichtverhältnisse verfügen. 003: Der Zugang zu Toiletten mit Einrichtungen zum Händewaschen und Händetrocknen ist zu ermöglichen. 004: Es muss ein Tisch mit glatter, abwaschbarer, leicht zu reinigender und zu desinfizierender Oberfläche zur Verfügung gestellt werden. Die Reinigung ist gemäß einem Reinigungsplan zu dokumentieren. 005: Jedes Transportmittel ist nach Entladung auszufegen und die Kehrreste sind unter Angabe der jeweiligen Transportmittelkennzeichnung separat bis zur pflanzengesundheitlichen Kontrolle im Betrieb aufzubewahren.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden