Hinweis Sachverständigentätigkeit
F05009231• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 10 Abs. 2, 3 LHundG NRW; § 11 Abs. 3 LHundG NRW; § 2 Abs. 2 DVO LHundG NRW Anerkennung zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen; § 3 Abs. 2 DVO LHundG NRW; § 4 DVO LHundG NRW Anerkennung zur Durchführung von Verhaltensprüfungen
Formularangaben
Im Rahmen Ihrer Sachverständigentätigkeit haben sie die Möglichkeit eine oder beide der unten aufgeführten Leistungsbereiche durchzuführen. In der Regel werden beide Themenbereiche beantragt. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit sich nur für eine Einzelleistung zu qualifizieren.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden