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Hinweis Sachverständigentätigkeit

F05009231 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 10 Abs. 2, 3 LHundG NRW; § 11 Abs. 3 LHundG NRW; § 2 Abs. 2 DVO LHundG NRW Anerkennung zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen; § 3 Abs. 2 DVO LHundG NRW; § 4 DVO LHundG NRW Anerkennung zur Durchführung von Verhaltensprüfungen

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Im Rahmen Ihrer Sachverständigentätigkeit haben sie die Möglichkeit eine oder beide der unten aufgeführten Leistungsbereiche durchzuführen. In der Regel werden beide Themenbereiche beantragt. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit sich nur für eine Einzelleistung zu qualifizieren.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden