Sachkundenachweis nach Anlage 3 und 4 TRGS 519
F05009126• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 8 Absatz 8 GefStoffV; Anhang I Nummer 2.4.2 Absatz 1 - 2 (GefStoffV)
Formularangaben
Eingabe: Bitte laden Sie an dieser Stelle eine Kopie des Sachkundenachweises nach Anlage 3 und 4 TRGS 519 hoch.
Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20 MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden