Standsicherheitsnachweis und Schallschutznachweis
F05008699• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 27 (1) WaffG; § 10 AWaffV; § 11 AWaffV
Formularangaben
Standsicherheitsnachweis und Schallschutznachweis nach § 6 Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
Eingabe: Bitte laden Sie an dieser Stelle die Nachweise für Standsicherheit und Schallschutz nach § 6 Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) hoch.
Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden