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Bearbeitungshinweise

F05008663 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §17 FoVG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bearbeitungshinweise

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Wenn Sie forstliches Vermehrungsgut in den Verkehr bringen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen. Wenn Sie einen Forstsamen- oder Forstpflanzenbetrieb führen und forstliches Vermehrungsgut in den Verkehr bringen möchten, müssen Sie diesen bei der Landesstelle für forstliches Vermehrungsgut anmelden. Die Identitätssicherung von forstlichem Vermehrungsgut ist für die Forstwirtschaft von grundlegender Bedeutung. Daher werden bei der Erzeugung und dem Inverkehrbringen strenge Anforderungen an die Betriebe gestellt. Die Landesstellen haben die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen. Demnach müssen Sie Ihren auf dem Gebiet tätigen Betrieb registrieren lassen. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird Ihr Betrieb zugelassen. Er bekommt dann eine Betriebsnummer. Diese wird an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gemeldet und dort in einem bundesweiten Register geführt. Die Betriebsnummer müssen Sie auf allen Lieferpapieren, die das Vermehrungsgut begleiten, angeben.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


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