Erlaubnis nach §44 Infektionsschutzgesetz
F05008644• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 16 Biostoffverordnung (BioStoffV), § 15 Biostoffverordnung (BioStoffV)
Formularangaben
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Ausgabe: Kopie der Erlaubnis nach § 44 Infektionsschutzgesetz
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Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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