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Natürliche Person oder juristische Person bzw. Personenhandelsgesellschaft

F05008498 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


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Handlungsgrundlage


  • div.

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Natürliche Person oder juristische Person bzw. Personenhandelsgesellschaft

Hilfetext

Geben Sie an, ob es sich dem/der Tauschpartner/-in um eine natürliche oder eine juristische Person bzw. Personenhandelsgesellschaft handelt. Eine natürliche Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten. Mit der Vollendung seiner Geburt wird ein Mensch rechtsfähig und damit zu einer natürlichen Person (§ 1 BGB). Der Mensch verliert seine Rechtsfähigkeit mit dem Tod. Eine juristische Person ist eine Körperschaft, die aus Personen besteht und rechtlich selbstständig ist, sie besitzt Rechte und Pflichten. Ein Verein oder eine Kapitalgesellschaft sind Beispiele für eine juristische Person.

Feldart

select

Inhalt

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Datentyp

text

Präzisierung

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Technische Beschreibung


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Stichwörter


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Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


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