Lage Jagdrevier (Amtliche Untersuchung auf Trichinen)
F05007726• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Tier-LMHV; Tierische Lebensmittel Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV § 2b
Formularangaben
Eingabe: Die amtliche Untersuchung auf Trichinen kann im Jagdrevier oder im Wohnort durchgeführt werden. Diese Orte können identisch sein, müssen es aber nicht. Bitte geben Sie daher hier den Landkreis an, in dem Sie der Antrag stellen und die Untersuchung durchführen lassen möchten möchten.
Ausgabe: Liegt Jagdrevier in Wohnort?
Ausgabe: Liegt Jagdrevier in Wohnort?
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden