Insolvenzfreiheit (Vertretung)
F05007716• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §34i GewO (Gewerbeordnung)
Formularangaben
Eingabe: Bestätigung des Insolvenzgerichts über Insolvenzfreiheit der Gesellschaft
Die Auskünfte sind bei dem/den Insolvenzgericht/en (Amtsgericht/en), einzuholen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geschäftsführer/Vorstand in den letzten fünf Jahren seinen Wohnsitz hatte bzw. bei selbständiger Tätigkeit seine Hauptniederlassung hatte.
Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 10 MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden