Nachweis Rettungsschwimmen
F05007592• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 4 (1) OVP NRW i.V.m. Anlage 2 Nr. 9 OVP NRW
Formularangaben
Eingabe: Bescheinigung über den Erwerb des Abzeichens der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, des Deutschen Roten Kreuzes oder des Arbeiter-Samariter-Bundes in Gold, Silber oder Gold.
Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Einstellungstermins nicht älter als 4 Jahre alt sein.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden