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Nutzungsänderung baulicher Anlagen

F05007505 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Die Wettannahmestelle muss für die Nutzung des Gewerbes geeignet sein. Upload einer Nutzungsänderung baulicher Anlagen/Baugenehmigung.

Handlungsgrundlage


  • § 1 RennwLottG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

ggf. Nutzungsänderung baulicher Anlagen/Baugenehmigung:

Hilfetext

Eingabe: Die Wettannahmestelle muss für die Nutzung des Gewerbes geeignet sein. Wenn Sie beispielsweise eine vom Bauamt als Gaststätte genehmigte Örtlichkeit als Wettannahmestelle nutzen wollen, ist diese Nutzungsänderung durch die Baubehörde vorher zu genehmigen. Die entsprechende Baugenehmigung ist in Kopie beizufügen. Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden